Entlastende Hilfen für Pflegende
Ein Großteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen wird ganz oder teilweise von ihren Angehörigen, ihrer Familie versorgt und gepflegt. Manche Hilfebedürftigkeit beginnt mit der Übernahme des Einkaufs, dem Frühjahrsputz etc. und nimmt dann schleichend zu. In anderen Fällen kommt die Hilfebedürftigkeit überraschend auf die Angehörigen zu. Beispielsweise nach einem Schlaganfall muss die Frage, wie die Versorgung und die Pflege zukünftig sichergestellt werden kann, beantwortet werden.

Pflegedienstleitung
Ansprechpartner
Team
Pflegedienstleitung
Tel: 06571 69 77-13
pflegedienst@kv-bks-wil.drk.de
Kurfürstenstraße 7 a
54516 Wittlich
Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt
Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
- einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
- zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
- zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
Wie wir Sie entlasten:
- Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
- Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
- Klienten können stundenweise zu Hause oder in der Tagespflege betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen.
- Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung genutzt werden.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.